GründerCube – Gründungsberatung Lübeck

Verhaltenskodex

1. Professionalität und Höflichkeit


Der/die Gründer*in verpflichtet sich zu einem professionellen und höflichen Umgang mit allen
Beteiligten, einschließlich Gründungsberater*innen, Hochschulmitgliedern,
Fördermittelgeber*innen und anderen Partner*innen. Dies schließt eine respektvolle
Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit ein. Unterschiedliche Meinungen und Ansätze
sollen in einem offenen und respektvollen Dialog besprochen werden, um die bestmöglichen
Lösungen zu finden.


2. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit


Der/die Gründer*in sollte offen für Feedback und Anpassungen sein, die während
der Gründungsberatung erforderlich werden könnten. Flexibilität ist entscheidend, um auf
unerwartete Herausforderungen oder neue Anforderungen reagieren zu können.


3. Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit


Vereinbarte Termine und Deadlines werden eingehalten. Sollte es nicht möglich sein, den Termin
einzuhalten oder an einer Veranstaltung teilzunehmen, muss baldmöglichst abgesagt werden.


Erweiterung bei Förderprojektanträgen und der Begleitung bei Förderprojekten:

 

1. Transparenz und Ehrlichkeit
Alle relevanten Informationen, einschließlich finanzieller, organisatorischer und persönlicher
Aspekte, die für die Gründungsberatung und/oder Förderprojektbetreuung relevant sein könnten,
müssen transparent und ehrlich gegenüber dem/ der Gründungsberater*in und (ggf.) den
Fördermittelgeber*innen dargestellt werden. Alle Angaben im Antrag und in den ergänzenden
Unterlagen müssen korrekt und vollständig sein. Falschangaben können zur Ablehnung des
Antrags oder zur Rückforderung der Mittel führen


2. Keine Doppelförderung
Den Mitarbeiter*innen des GründerCubes ist vor gemeinsamer Beantragung der Fördermittel
mitzuteilen, ob bereits eine andere Förderung für das Projekt bestehen. Es ist untersagt ohne
Absprache, für das gleiche Projekt mehrere Fördermittel gleichzeitig zu beantragen oder zu nutzen,
ohne vorab zu prüfen, ob dies zulässig ist. Das Team muss sicherstellen, dass keine
Doppelförderung vorliegt, die gegen die Richtlinien der Fördermittelgeber*innen verstößt. Der
GründerCube ist hierfür nicht verantwortlich und haftet hierfür nicht.


3. Frühzeitige Einreichung der Unterlagen bei Förderprogrammbeantragung
Alle erforderlichen Unterlagen sind spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Einreichungstermin
vollständig beim/ bei der Gründungsberater*in einzureichen. Dies ermöglicht eine gründliche
Prüfung und eventuelle Korrekturen/ Korrekturschleifen und auch Ergänzungen, um die Chancen
auf Bewilligung zu maximieren. Das Team verpflichtet sich, vereinbarte Termine und Deadlines
strikt einzuhalten, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.

4. Dokumentation und Nachweisführung
Alle projektbezogenen Tätigkeiten, Ausgaben und Fortschritte sind sorgfältig zu dokumentieren
und auf Anfrage nachzuweisen. Dies erleichtert die Berichterstattung und Prüfung durch die
Fördermittelgeber*innen. Regelmäßige Fortschrittsberichte und abschließende Dokumentationen
sind fristgerecht einzureichen, um die Einhaltung der Förderbedingungen sicherzustellen. Bei einer
positiven Bewilligung der Förderung verpflichtet sich der/die Gründer*in Zwei Jahre nach Ablauf
der Förderung ist ein kurzer Bericht darüber einzureichen, ob das Start-up noch besteht, wie viele
Mitarbeiter*innen beschäftigt sind und Unternehmensbewertung.


5. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Regeln können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich der Ablehnung
des Förderantrags, Rückforderung bereits erhaltener Mittel, Ausschluss von zukünftigen
Fördermittelanträgen über den GründerCube sowie dem Ausschluss von sämtlichen Angeboten
und Unterstützungsleistungen des GründerCubes

Kontaktiere uns!

    GründerCube

    Maria-Goeppert-Straße 1a

    23562 Lübeck

    Tel. +49  451 3101 5922

    info@gruendercube.de